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Europa muss zukünftigen Generationen einen Platz am Tisch einräumen

BRÜSSEL/BUDAPEST: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versprach im Rahmen ihrer Kampagne für eine zweite Amtszeit, einen neuen Kommissar zu ernennen, „zu dessen Aufgaben die Gewährleistung der Generationengerechtigkeit gehören wird“. Ihre Ankündigung spiegelt ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit wider, die langfristigen Auswirkungen der EU-Politik zu berücksichtigen – insbesondere nach einem politischen Zyklus, der sich weitgehend auf kurzfristige Krisen konzentriert. Auch wenn es vielleicht kontraintuitiv ist, könnte ein zukunftsorientierter Ansatz den politischen Entscheidungsträgern helfen, die aktuellen Herausforderungen effektiver anzugehen.

Obwohl von der Leyens bahnbrechende Entscheidung – das Ergebnis der hartnäckigen Fürsprache zahlreicher Nichtregierungsorganisationen, darunter der Initiative für zukünftige Generationen – eine bedeutende Entwicklung im europäischen Regierungshandeln darstellt, bleibt noch viel zu tun.

Vor allem muss der neue Kommissar für Generationengerechtigkeit mit den richtigen Instrumenten und einem klaren Mandat ausgestattet werden. Durch enge Zusammenarbeit mit anderen Kommissaren könnte er erheblichen Einfluss auf die gesamte EU-Gesetzgebung ausüben. Jedoch bedarf es für einen transformativen Wandel zugleich eines tiefgreifenden Mentalitätswandels. Um einen umfassenden Ansatz in Bezug auf die Entscheidungsfindung zu fördern, müssen langfristige Überlegungen in den alltäglichen Diskurs einfließen. Der Aufbau von Vertrauen unter den Bürgern ist für den Erfolg dieser Bemühungen entscheidend.

Mehrere Grundprinzipien könnten zur Ausgestaltung der Rolle des neuen Kommissars und zur Förderung einer vorausschauenden Politik beitragen. Zunächst einmal müssen die Rechte zukünftiger Generationen rechtlich definiert und einklagbar sein. Die Konzepte der „Solidarität zwischen den Generationen“ und der „nachhaltigen Entwicklung“ sind bereits in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union verankert und spiegeln sich im Vorsorgeprinzip wider, das dem EU-Recht zugrunde liegt.

Um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, müssen die politischen Entscheidungsträger die zu schützenden Rechte allerdings klar definieren. Hierbei muss ausdrücklich festgelegt werden, dass die Last der Eindämmung großer Bedrohungen wie des Klimawandels oder der Anpassung daran nicht zukünftigen Generationen überlassen werden darf. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem jüngst ergangenen Grundsatzurteil betonte, sollten sich die Mitgliedstaaten in ihrer Politik von der „Bedeutung der Verteilung der Lasten zwischen den Generationen“ leiten lassen und „die von diesen Herausforderungen am stärksten betroffenen Mitglieder der Gesellschaft“ schützen, auch wenn diese „in Bezug auf die Repräsentation deutlich benachteiligt sind“.

Dies gilt insbesondere in Bereichen wie Klimapolitik, Naturschutz, neue Technologien und Pandemievorsorge, wo schlechte, kurzsichtige Entscheidungen zu dauerhaften, potenziell irreversiblen Schäden führen können. Um derartige Folgen zu vermeiden, müssen klare langfristige Prioritäten gesetzt werden, und es muss sichergestellt sein, dass die Vertretung der Interessen zukünftiger Generationen ein Gegengewicht zu kurzfristigen Entscheidungen bildet.

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Darüber hinaus ist es wichtig, zwischen „zukünftigen Generationen“ und den heutigen Kindern und Jugendlichen zu unterscheiden. Obwohl sich ihre Interessen überschneiden, sind diese Gruppen sehr unterschiedlich und sollten nicht in einen Topf geworfen werden. Eine an zukünftige Generationen gerichtete Politik ist nicht notwendigerweise Themen wie Bildung oder dem Arbeitsmarkt gewidmet, sondern zielt darauf ab, eine langfristige Perspektive in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Vorausschauendes Handeln muss ein wesentlicher Bestandteil der EU-Gesetzgebung werden. Jeder neue Vorschlag sollte einer strengen Folgenabschätzung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass er mit den langfristigen Prioritäten übereinstimmt, seine erklärten Ziele erreichen kann und die Probleme, die er lösen soll, auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und Belege wirksam angeht. Dieser Prozess könnte zugleich dazu beitragen, neue Initiativen einem Stresstest zu unterziehen, um sicherzustellen, dass sie unvorhergesehenen Schocks und Herausforderungen standhalten können.

Und schließlich sollten auch die Perspektiven der Bürger in die strategischen Diskussionen einfließen. Durch Einrichtung öffentlicher, auf Initiativen wie der Konferenz der Europäischen Kommission über die Zukunft Europas und den Europäischen Bürgerpanels aufbauenden Foren könnten die politischen Entscheidungsträger die Tragfähigkeit langfristiger Verpflichtungen unterstützen und sicherstellen, dass die Interessen zukünftiger Generationen bei der Bewältigung wichtiger sozialer Probleme in Europa eine zentrale Rolle spielen.

Gewählte Amtsträger räumen einem kurzfristigen Nutzen für ihre Wähler häufig Vorrang vor langfristiger Planung ein, was zu tiefgreifenden Spannungen zwischen den Generationen führt, die systemische Risiken bergen. Angesichts dieser Realität hat die Ernennung eines Kommissars für Generationengerechtigkeit das Potenzial, die europäische Politik deutlich zu verändern.

Unsere Vorschläge können dazu beitragen, dass die heutigen Entscheidungen das Wohlergehen ungeborener Generationen nicht gefährden. Doch damit diese neue Behörde ihr Mandat erfüllen kann, müssen sich zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler und Bürger mit ihr auseinandersetzen, Beiträge liefern und ihre Regierungs- und Behördenvertreter  zur Rechenschaft ziehen. Nur durch aktive Beteiligung und öffentliche Kontrolle kann diese Pionierarbeit ihr volles Potenzial entfalten.

Mit angemessener Unterstützung und Ressourcen könnte der EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie demokratische Institutionen die langfristigen Interessen der Gesellschaft besser vertreten können. In einer Zeit beispielloser globaler Herausforderungen, vom Klimawandel bis zu technologischen Verwerfungen, ist ein derartiges vorausschauendes Regierungshandeln nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich.

Aus dem Englischen von Jan Doolan

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