Stammzellen-Obskurantismus

Am 19. Mai veröffentliche eine Gruppe koreanischer Wissenschaftler in der Zeitschrift Science die Ergebnisse ihrer Forschungen, bei denen zum ersten Mal Linien menschlicher embryonaler Stammzellen – speziell darauf zugeschnitten, zur DNA männlicher und weiblicher Patienten verschiedenen Alters zu passen – isoliert wurden. Am folgenden Tag gaben britische Wissenschaftler der Universität Newcastle bekannt, dass sie unter Verwendung von aus gespendeten Eizellen und aus Stammzellen gewonnenem genetischen Material erfolgreich einen menschlichen Embryo geklont hätten.

Beide Durchbrüche stellen verblüffende Fortschritte in der Stammzellenforschung dar. Embryonale Stammzellen sind pluripotent, d.h., sie sind in der Lage, sich zu jeder Form von menschlichem Gewebe zu entwickeln. Dies verheißt viel, insbesondere für die Opfer von Rückenmarksverletzungen und -erkrankungen. Jahre der Forschung und die leidenschaftlichen Appelle von Patienten weltweit eröffnen endlich den Weg zu einer Technologie, die epochale Veränderungen für unser aller Gesundheit zur Folge haben könnte – dem somatischen Zellkerntransfer, auch als „therapeutisches Klonen“ bekannt.

Nicht weniger bemerkenswert als die jüngsten Entdeckungen war der Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe: unmittelbar vor einer Abstimmung im Kongress der Vereinigten Staaten über die Ausweitung der Bundesfördermittel für die Forschung an während einer In-vitro-Fertilisation erschaffenen (aber nie in der Gebärmutter implantierten) embryonalen Stammzellen sowie einen Monat vor einem italienischen Volksentscheid – der größten in dieser Frage jemals abgehaltenen Volksbefragung –, dessen Ziel es ist, ein im vergangenen Jahr verabschiedetes, In-vitro-Fertilisation und Stammzellenforschung verbietendes Gesetz zu ändern.

Natürlich ist die Debatte über das therapeutische Klonen nicht auf die USA und Italien beschränkt. Die UN-Vollversammlung beendete im März 2005 eine zweijährige Debatte zu diesem Thema, indem sie eine – völkerrechtlich unverbindliche – Deklaration verabschiedete, die die Mitgliedsstaaten auffordert, „alle Formen des menschlichen Klonens zu verbieten, weil diese unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Schutz menschlichen Lebens sind.“ Die Deklaration wurde mit 84 Jastimmen bei 34 Neinstimmen und 37 Enthaltungen angenommen.

Im vergangenen Sommer unterzeichneten als Reaktion auf die UN-Entscheidung 78 Nobelpreisträger eine Petition, in der sie sich gegen ein internationales Verbot menschlichen Klonens wandten. Ein derartiges Verbot würde „hunderte von Millionen an Behinderungen hervorrufenden Krankheiten leidende Menschen zu einem Leben ohne Hoffnung verdammen.“ Die von der Associazione Luca Coscioni – einer Nichtregierungsorganisation zur Förderung der Freiheit wissenschaftlicher Forschung – initiierte Petition forderte die Regierungen auf, statt auf Verbote auf Regeln zu setzen, die „das Recht auf Leben und Gesundheit schützen, indem sie die Forschungs-, Entscheidungs- und Wissensfreiheit gewährleisten“.

Es gibt natürlich einen weit gehenden Konsens gegen das reproduktive Klonen von Menschen, und die meisten Länder haben diese Technik verboten. Hierum also geht es nicht. Der Punkt, den die Nobelpreisträger machen, ist, dass es in Bezug auf das therapeutische Klonen sehr viel klüger und möglicherweise wirksamer wäre, durch hinreichende Legalisierung der Stammzellenforschung ein internationales Regelwerk zu fördern, statt sich um ein weltweites Verbot zu bemühen.

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Wie jedoch die UN-Deklaration – und die lange Debatte im Umfeld ihrer Verabschiedung – zeigt, stehen nicht wissenschaftliche Argumente im Mittelpunkt der nationalen und internationalen Debatte; diese dreht sich um Fragen betreffend den Beginn des „menschlichen Lebens“. Wie wir wissen, bieten Wissenschaft und Religion uns hier unterschiedliche Antworten. Einige christliche Theologen etwa sind der Ansicht, dass das Leben mit dem Zeitpunkt der Empfängnis einsetzt, während Wissenschaftler die Meinung vertreten, dass Nerven- und Hirnzellen sich etwa 14 Tage nach der Empfängnis herausbilden. Wissenschaftler stimmen im Allgemeinen überein, das Forschungsmaßnahmen während dieses Zeitraums erfolgen sollten – und immer zulässig sein sollten bei überzähligen Embryos, die nie implantiert werden werden.

In einer Debatte von derart zentraler Bedeutung ist die Qualität der angebotenen Informationen von höchster Bedeutung, und es ist kein Zufall, dass jene, die die Stammzellenforschung ablehnen, es vorziehen, sich einer öffentlichen Debatte zu entziehen, welche sie zwingen würde, sich wissenschaftlichen Argumenten zu stellen. Sie wissen nur zu gut, dass dort, wo eine säkulare und wissenschaftliche Diskussion zugelassen und ermutigt wurde, die breite Öffentlichkeit sich unabhängig von Staatsangehörigkeit und religiöser oder politischer Zugehörigkeit stets mit überwältigender Mehrheit für die Stammzellenforschung ausgesprochen hat.

Ein klares Beispiel hierfür sahen wir im vergangenen November in Kalifornien, wo 60% der Wähler sich für die so genannte Proposition 71 zur staatlichen Förderung der Stammzellenforschung aussprachen. In ähnlicher Weise deuten jüngste Meinungsumfragen in Italien darauf hin, dass die überwältigende Mehrheit jener, die wählen gehen wollen, für das therapeutische Klonen ist. Allerdings erfordert ein Volksentscheid in Italien eine Beteiligung von 50%, damit das Ergebnis rechtlich gültig ist. Es ist aufschlussreich, dass der Vatikan, der weiß, dass er nicht gewinnen kann, gegenwärtig eine massive Kampagne für das massenhafte Fernbleiben von der Abstimmung führt.

Es steht hier mehr auf dem Spiel als der wissenschaftliche Fortschritt. Die Haltung des Vatikan in Bezug auf die italienische Abstimmung ist ein Sinnbild für die umfassendere Bedrohung der Grundlage unserer modernen freiheitlichen Demokratie: der verfassungsrechtlichen Trennung von Kirche und Staat.

In einer Ära wachsender Befürchtungen über den religiösen Fundamentalismus müssen freiheitlich-demokratische Institutionen ihre Rolle als Beschützer der Rechte des Individuums für alle bekräftigen. Der Staat seinerseits muss, um den ungestörten Genuss unserer Freiheiten zu gewährleisten – egal, ob es sich dabei um die Freiheit der Religion oder der wissenschaftlichen Forschung handelt –, seinem laizistischen Charakter neue Geltung verschaffen. Wir brauchen Mechanismen, um Verletzungen moralischer oder religiöser Überzeugungen anzusprechen, aber wir dürfen die Fähigkeit des Einzelnen, zum Gemeinwohl beizutragen, nicht beschränken.

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