PRINCETON: Von all den Argumenten, die gegen die Sterbehilfe vorgebracht werden, ist das einflussreichste das so genannte „Slippery-Slope-Argument“: dass wir, wenn wir es Ärzten erst einmal erlauben, Patienten zu töten, nicht in der Lage sein werden, diese Tötungen auf jene zu beschränken, die tatsächlich sterben wollen.
Es gibt – selbst nach vielen Jahren legaler ärztlich begleiteter Selbsttötungen oder Sterbehilfe in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, der Schweiz und im US-Staat Oregon – keine Belege für diese Behauptung. Doch jüngste Enthüllungen darüber, was nach dem Hurrikan Katrina in einem Krankenhaus in New Orleans passierte, verweisen auf eine echte Gefahr aus anderer Quelle.
Als New Orleans im August 2005 überflutet wurde, wurde das Memorial Medical Center, ein kommunales Krankenhaus, in dem sich mehr als 200 Patienten aufhielten, durch das Hochwasser von der Außenwelt abgeschnitten. Drei Tage nach dem Hurrikan war das Krankenhaus ohne Strom, die Wasserversorgung war ausgefallen, und es gab keine Toilettenspülung mehr. Einige auf Beatmungsgeräte angewiesene Patienten starben.
In der drückenden Hitze hatten Ärzte und Krankenschwestern alle Hände voll zu tun, sich um die in verdreckten Betten liegenden überlebenden Patienten zu kümmern. Was ihre Sorgen zusätzlich vergrößerte, waren Befürchtungen, wonach Recht und Ordnung in der Stadt zusammengebrochen seien und das Krankenhaus selbst zum Ziel bewaffneter Banditen werden könnte.
Es wurden Hubschrauber angefordert, um die Patienten zu evakuieren. Vorrang hatten dabei Patienten, deren Gesundheitszustand besser war und die selbstständig gehen konnten. Die Staatspolizei erklärte den Mitarbeitern, dass aufgrund der Unruhen alle das Krankenhaus bis spätestens 17 Uhr verlassen haben müssten.
Im achten Stock lag die 79-jährige Jannie Burgess an einem Morphiumtropf. Sie litt an Krebs im fortgeschrittenen Stadium und war dem Tode nahe. Um sie zu evakuieren, hätte man sie sechs Stockwerke hinunter tragen und dafür anderswo benötigte Krankenschwestern abziehen müssen. Hätte man sie andererseits unbeaufsichtigt gelassen, hätte sie aus der Sedierung erwachen können und Schmerzen erlitten. Ewing Cook, einer der anwesenden Ärzte, wies die Krankenschwester an, die Morphiumdosis zu erhöhen und „ihr genug zu geben, damit sie geht“. Es war, so erklärte er später Sheri Fink, die vor kurzem einen Bericht über die Ereignisse in der New York Times veröffentlichte, ein „Selbstgänger“.
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Laut Fink erklärte eine weitere Ärztin, Anna Pou, dem Krankenpflegepersonal, dass mehrere Patienten im siebten Stock ebenfalls zu krank seien, um zu überleben. Sie spritzte ihnen Morphium und ein anderes Medikament, das ihre Atmung verlangsamte, sodass sie starben.
Zumindest für einen der Patienten, dem diese tödliche Medikamentenkombination verabreicht wurde, scheint ansonsten kaum Lebensgefahr bestanden zu haben: Emmett Everett war ein 61-jähriger Mann, der nach einem Unfall mehrere Jahre zuvor gelähmt war und im Krankenhaus war, um sich wegen eines Darmverschlusses operieren zu lassen. Als die übrigen Patienten auf seiner Station evakuiert wurden, bat er, ihn nicht zurückzulassen.
Doch er wog 173 kg, und es wäre extrem schwierig gewesen, ihn die Treppe hinunter und dann wieder hoch zum Hubschrauberlandeplatz zu tragen. Man sagte ihm, dass die Spritze ihm gegen die Schwindelgefühle helfen würde, unter denen er litt.
Im Jahre 1957 fragte eine Gruppe von Ärzten den damaligen Papst Pius XII., ob es zulässig sei, Betäubungsmittel einzusetzen, um Schmerzen und Bewusstsein zu unterdrücken, „falls vorhersehbar sei, dass der Einsatz dieser Betäubungsmittel das Leben verkürzt“. Der Papst erklärte, das wäre es. In seiner Erklärung zur Euthanasie von 1980 bestätigte der Vatikan diese Sicht.
Die Haltung des Vatikans beruht auf dem so genannten „Prinzips der Doppelwirkung“. Eine Handlung, die zwei Auswirkungen hat, von denen die eine gut und die andere schlecht ist, kann zulässig sein, falls die gute die beabsichtigte ist und die schlechte Auswirkung lediglich eine Folge der Herbeiführung der guten ist. Bedeutsam ist hierbei, dass weder die Äußerungen des Papstes noch die Erklärung zur Euthanasie die Wichtigkeit, soweit möglich die freiwillige und bewusste Einwilligung des Patienten einzuholen, bevor sein Leben verkürzt wird, herausstellen.
Laut dem Prinzip der doppelten Wirkung tun können zwei Ärzte nach außen hin absolut dasselbe tun – nämlich Patienten in identischer Lage im Bewusstsein, damit das Leben des Patienten zu verkürzen, dieselbe Dosis Morphium spritzen: Doch der eine Arzt, der den Patienten von seinen Schmerzen befreien will, handelt im Einklang mit guter medizinischer Praxis, während der andere, der beabsichtigt, das Leben des Patienten zu verkürzen, einen Mord begeht.
Dr. Cook hatte wenig übrig für derartige Spitzfindigkeiten. Nur „ein sehr naiver Arzt“, so erklärte er Fink, könne glauben, dass man eine Person, der man eine große Menge Morphium verabreiche, „nicht vorzeitig ins Grab schickt“. Und dann fügte er unumwunden hinzu: „Wir töten sie.“ Laut Cooks Meinung ist der Grat zwischen einer ethischen und einer ungesetzlichen Handlung hier „so schmal, dass er nicht wahrnehmbar ist“.
Im Memorial Medical Center standen die Ärzte und Schwestern enorm unter Druck. Erschöpft nach 72 Stunden fast ohne Schlaf und nur mühsam imstande, ihre Patienten zu versorgen, waren sie in keiner besonders guten Lage, schwierige ethische Entscheidungen zu fällen. Das Prinzip der doppelten Wirkung rechtfertigt, wenn man es ordnungsgemäß versteht, die Handlungen der Ärzte nicht. Doch dass man sie daran gewöhnt hat, das Leben ihrer Patienten ohne deren Einwilligung zu verkürzen, scheint vorsätzlichen Tötungen den Weg bereitet zu haben.
Die Vordenker in der römisch-katholischen Kirche gehören zu jenen, die sich bei ihrer Ablehnung der Legalisierung der Sterbehilfe und des ärztlich unterstützten Sterbens besonders lautstark auf das „Slippery-Slope-Argument“ berufen. Es stünde ihnen gut an, die Folgen ihrer eigenen Doktrinen zu überdenken.
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At the end of a year of domestic and international upheaval, Project Syndicate commentators share their favorite books from the past 12 months. Covering a wide array of genres and disciplines, this year’s picks provide fresh perspectives on the defining challenges of our time and how to confront them.
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PRINCETON: Von all den Argumenten, die gegen die Sterbehilfe vorgebracht werden, ist das einflussreichste das so genannte „Slippery-Slope-Argument“: dass wir, wenn wir es Ärzten erst einmal erlauben, Patienten zu töten, nicht in der Lage sein werden, diese Tötungen auf jene zu beschränken, die tatsächlich sterben wollen.
Es gibt – selbst nach vielen Jahren legaler ärztlich begleiteter Selbsttötungen oder Sterbehilfe in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, der Schweiz und im US-Staat Oregon – keine Belege für diese Behauptung. Doch jüngste Enthüllungen darüber, was nach dem Hurrikan Katrina in einem Krankenhaus in New Orleans passierte, verweisen auf eine echte Gefahr aus anderer Quelle.
Als New Orleans im August 2005 überflutet wurde, wurde das Memorial Medical Center, ein kommunales Krankenhaus, in dem sich mehr als 200 Patienten aufhielten, durch das Hochwasser von der Außenwelt abgeschnitten. Drei Tage nach dem Hurrikan war das Krankenhaus ohne Strom, die Wasserversorgung war ausgefallen, und es gab keine Toilettenspülung mehr. Einige auf Beatmungsgeräte angewiesene Patienten starben.
In der drückenden Hitze hatten Ärzte und Krankenschwestern alle Hände voll zu tun, sich um die in verdreckten Betten liegenden überlebenden Patienten zu kümmern. Was ihre Sorgen zusätzlich vergrößerte, waren Befürchtungen, wonach Recht und Ordnung in der Stadt zusammengebrochen seien und das Krankenhaus selbst zum Ziel bewaffneter Banditen werden könnte.
Es wurden Hubschrauber angefordert, um die Patienten zu evakuieren. Vorrang hatten dabei Patienten, deren Gesundheitszustand besser war und die selbstständig gehen konnten. Die Staatspolizei erklärte den Mitarbeitern, dass aufgrund der Unruhen alle das Krankenhaus bis spätestens 17 Uhr verlassen haben müssten.
Im achten Stock lag die 79-jährige Jannie Burgess an einem Morphiumtropf. Sie litt an Krebs im fortgeschrittenen Stadium und war dem Tode nahe. Um sie zu evakuieren, hätte man sie sechs Stockwerke hinunter tragen und dafür anderswo benötigte Krankenschwestern abziehen müssen. Hätte man sie andererseits unbeaufsichtigt gelassen, hätte sie aus der Sedierung erwachen können und Schmerzen erlitten. Ewing Cook, einer der anwesenden Ärzte, wies die Krankenschwester an, die Morphiumdosis zu erhöhen und „ihr genug zu geben, damit sie geht“. Es war, so erklärte er später Sheri Fink, die vor kurzem einen Bericht über die Ereignisse in der New York Times veröffentlichte, ein „Selbstgänger“.
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Zumindest für einen der Patienten, dem diese tödliche Medikamentenkombination verabreicht wurde, scheint ansonsten kaum Lebensgefahr bestanden zu haben: Emmett Everett war ein 61-jähriger Mann, der nach einem Unfall mehrere Jahre zuvor gelähmt war und im Krankenhaus war, um sich wegen eines Darmverschlusses operieren zu lassen. Als die übrigen Patienten auf seiner Station evakuiert wurden, bat er, ihn nicht zurückzulassen.
Doch er wog 173 kg, und es wäre extrem schwierig gewesen, ihn die Treppe hinunter und dann wieder hoch zum Hubschrauberlandeplatz zu tragen. Man sagte ihm, dass die Spritze ihm gegen die Schwindelgefühle helfen würde, unter denen er litt.
Im Jahre 1957 fragte eine Gruppe von Ärzten den damaligen Papst Pius XII., ob es zulässig sei, Betäubungsmittel einzusetzen, um Schmerzen und Bewusstsein zu unterdrücken, „falls vorhersehbar sei, dass der Einsatz dieser Betäubungsmittel das Leben verkürzt“. Der Papst erklärte, das wäre es. In seiner Erklärung zur Euthanasie von 1980 bestätigte der Vatikan diese Sicht.
Die Haltung des Vatikans beruht auf dem so genannten „Prinzips der Doppelwirkung“. Eine Handlung, die zwei Auswirkungen hat, von denen die eine gut und die andere schlecht ist, kann zulässig sein, falls die gute die beabsichtigte ist und die schlechte Auswirkung lediglich eine Folge der Herbeiführung der guten ist. Bedeutsam ist hierbei, dass weder die Äußerungen des Papstes noch die Erklärung zur Euthanasie die Wichtigkeit, soweit möglich die freiwillige und bewusste Einwilligung des Patienten einzuholen, bevor sein Leben verkürzt wird, herausstellen.
Laut dem Prinzip der doppelten Wirkung tun können zwei Ärzte nach außen hin absolut dasselbe tun – nämlich Patienten in identischer Lage im Bewusstsein, damit das Leben des Patienten zu verkürzen, dieselbe Dosis Morphium spritzen: Doch der eine Arzt, der den Patienten von seinen Schmerzen befreien will, handelt im Einklang mit guter medizinischer Praxis, während der andere, der beabsichtigt, das Leben des Patienten zu verkürzen, einen Mord begeht.
Dr. Cook hatte wenig übrig für derartige Spitzfindigkeiten. Nur „ein sehr naiver Arzt“, so erklärte er Fink, könne glauben, dass man eine Person, der man eine große Menge Morphium verabreiche, „nicht vorzeitig ins Grab schickt“. Und dann fügte er unumwunden hinzu: „Wir töten sie.“ Laut Cooks Meinung ist der Grat zwischen einer ethischen und einer ungesetzlichen Handlung hier „so schmal, dass er nicht wahrnehmbar ist“.
Im Memorial Medical Center standen die Ärzte und Schwestern enorm unter Druck. Erschöpft nach 72 Stunden fast ohne Schlaf und nur mühsam imstande, ihre Patienten zu versorgen, waren sie in keiner besonders guten Lage, schwierige ethische Entscheidungen zu fällen. Das Prinzip der doppelten Wirkung rechtfertigt, wenn man es ordnungsgemäß versteht, die Handlungen der Ärzte nicht. Doch dass man sie daran gewöhnt hat, das Leben ihrer Patienten ohne deren Einwilligung zu verkürzen, scheint vorsätzlichen Tötungen den Weg bereitet zu haben.
Die Vordenker in der römisch-katholischen Kirche gehören zu jenen, die sich bei ihrer Ablehnung der Legalisierung der Sterbehilfe und des ärztlich unterstützten Sterbens besonders lautstark auf das „Slippery-Slope-Argument“ berufen. Es stünde ihnen gut an, die Folgen ihrer eigenen Doktrinen zu überdenken.