von Ralf Dahrendorf

Der Vertrag ist besonders dann unklar, wenn die Sprache von Verfassungen verwendet wird. So scheint die so genannte "Charta der Grundrechte" Bürgerrechte zu schützen. Tatsächlich bezieht sie sich ausschließlich auf Tätigkeiten der Institutionen der Europäischen Union. "Diese Charta gilt für die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union." (Art. II-51). Werden bestimmte Rechte garantiert, folgt immer folgende Klausel: "...werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln."

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