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Für einen freien Handel mit Umweltgütern

MANILA – Der internationale Handel hat das Wirtschaftswachstum in vielen Ländern angekurbelt – insbesondere in solchen mit reichlich vorhandenen natürlichen Ressourcen oder Festkapital. Dieser Handel hat nicht nur eine grenzübergreifende Spezialisierung ermöglicht, sondern auch den Import von günstigen Konsumartikeln, Vorprodukten und Produktionsmitteln. Insbesondere gilt dies für die Region Asien und Pazifik, die im Jahr 2020 35% des Welthandels bestritt (2010 waren es erst 25%).

Globalisierung und offener Handel können auch eine unverzichtbare Rolle bei der Rettung des Planeten spielen. Angesichts der existenziellen Bedrohung durch den Klimawandel sollten günstige Waren und Dienstleistungen im Umweltbereich allgemein verfügbarer werden, um die Weltwirtschaft immer grüner zu machen. Werden Solarmodule, Windturbinen und Elektrofahrzeuge importiert, kann dies – gemeinsam mit Dienstleistungen wie Abwasserreinigung – auch technologische Vorteile bringen, die in den einzelnen Ländern die Entwicklung von Sektoren erneuerbarer Energien und sauberer Industriebereiche stimulieren und unterstützen.

Allerdings gab es in diesem Bereich bisher kaum Fortschritte. Für die Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern und -dienstleistungen mangelt es an Engagement. Stattdessen nehmen protektionistische Maßnahmen zu, was die Bemühungen zur klimatischen Eindämmung und Anpassung erheblich untergräbt. Um uns auf gemeinsame Prinzipien zur Förderung eines solchen Handels und zum Schutz der Lieferketten einigen zu können, brauchen wir dringend eine globale und regionale Zusammenarbeit.

Die erste Herausforderung besteht darin, eine Definition für umweltrelevante Waren und Dienstleistungen zu finden. Die Asiatisch-Pazifische Wirtschaftsgemeinschaft APEC hat sich auf eine Liste von 54 Umweltgütern geeinigt, auf die sie lediglich Zölle von 5% oder weniger verhängen wollen. Aber da die Vereinbarung freiwillig ist und sich auf relativ wenige Produkte beschränkt, ist sie nur begrenzt wirksam. Verhandlungen einer Gruppe von Mitgliedern der Welthandelsorganisation über ein Abkommen zu Umweltgütern sind leider ins Stocken geraten.

Natürlich steht es Regierungen, die den grünen Wandel beschleunigen und den Ausstoß von Treibhausgasen verringern möchten, frei, die Zölle auf Umweltgüter (beispielsweise im Produktionsbereich) unilateral zu senken. Um dies in internationale Handelsabkommen einzubeziehen, benötigt man allerdings einen Konsens über objektive Standards. Über die technischen Herausforderungen der Definition von Umweltgütern hinaus könnten die Länder versuchen, Vorgaben festzulegen, um ihre eigenen Hersteller zu schützen.

Dass sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern die konkurrenzbetonte Industriepolitik im Aufwind ist, könnte Möglichkeiten dafür schaffen, Umweltgüter günstiger und in größerem Umfang zu verbreiten. Immerhin können Subventionen dazu beitragen, dass Produzenten erneuerbarer Energien ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung steigern, was Innovationen günstiger machen könnte. Ein Beispiel dafür ist, dass die Preise für Solarmodule in den weltgrößten produzierenden Ländern (darunter Deutschland, Japan, die Vereinigten Staaten und China) durchschnittlich auf unter einen Dollar pro Wattgefallen sind. Die Möglichkeit, solche günstigen erneuerbaren Energieträger zu importieren, verbilligt die Energiewende und macht sie für mehr Länder erschwinglich.

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Aber diese Vorteile werden dadurch zunichte gemacht, dass protektionistische Maßnahmen für die Klimapolitik ein enormes Problem darstellen. Laut der Internationalen Energieagentur liegt der Anteil Chinas an allen Komponenten zur Herstellung von Solarmodulen – wie Polysilizium, Rohblöcke, Wafer, Zellen und Module – bei über 80%. Größtenteils liegt das an der Kosteneffektivität des Landes, da es diese Komponenten 20% günstiger als die USA und 35% günstiger als Europa herstellen kann. Aber aufgrund von Ausgleichsabgaben und Anti-Dumping-Zöllen ihrer Handelspartner haben viele Länder der Welt zu billigen chinesischen Solarmodulen keinen Zugang. Auch wenn es verständlich und laut WTO-Regeln sogar erlaubt ist, Chancengleichheit zwischen aus- und inländischen Herstellern anzustreben, wird der grüne Wandel durch Handelsbarrieren im Umweltbereich gebremst. Außerdem könnten andere protektionistische Maßnahmen – wie jene, die inländische Beschaffungsanforderungen mit dem Marktzugang verbinden – aus Wettbewerbsgründen sogar noch schwerer zu rechtfertigen sein.

Nicht hilfreich ist es auch, Exportrestriktionen auf wichtige Rohmaterialien wie Lithium, Seltene Erden oder Chrom zu verhängen, die im Zuge der beschleunigten Energiewende sehr gefragt sind. Das Ausmaß solcher Restriktionen, zu denen auch Lizenzanforderungen, Exportzölle und Verbote gehören, hat sich von 2009 bis 2020 verfünffacht. Jegliche Verringerung des grenzüberschreitenden Handels mit diesen Materialien könnte den Lieferketten für grüne Produkte erheblich schaden. Darüber hinaus erschwert die Handelsfragmentierung führenden globalen Konzernen, ihr Wettbewerbs- und Innovationspotenzial zu verwirklichen, was die Möglichkeiten zur Kostensenkung weiter verringert.

Trotz alledem enthalten nur relativ wenige internationale Handelsabkommen Maßnahmen, um den Handel von Waren und Dienstleistungen im Umweltbereich zu liberalisieren. Da die Klimakrise immer dringlicher wird, muss sich die Internationale Gemeinschaft stärker um eine Definition solcher Waren und Dienstleistungen bemühen und praktische Maßnahmen zur Verringerung der Handelsbarrieren treffen – sowohl im Zoll- als auch im Nichtzollbereich. Diese Themen könnten auf internationalen Foren wie den G20 oder der APEC diskutiert werden – oder als Teil regionalwirtschaftlicher Kooperationsbemühungen wie der Regionalen Umfassenden Wirtschaftspartnerschaft oder des Indopazifischen Wirtschaftsrahmens.

Wird der Zugang zu Waren und Dienstleistungen im Umweltbereich verbessert, kann dies die globalen Abmilderungs- und Anpassungsbemühungen günstiger machen und damit beschleunigen. Anstatt zu protektionistischen Maßnahmen zu greifen, sollten die Regierungen zur Unterstützung der Inlandsproduktion solcher Güter stattdessen deren Forschung und Entwicklung subventionieren – was laut WTO-Regeln erlaubt ist, weil es Unternehmen dabei hilft, effizienter und innovativer zu werden. Gleichzeitig müssen sie den freien Handel fördern, da uns die breite Verfügbarkeit solcher Waren die beste Chance bietet, die Klimakrise zu lösen.

Aus dem Englischen von Harald Eckhoff

https://prosyn.org/EBJ890ide