BERLIN – Vor einem Jahr diskutierten Juristen und Experten, ob die Amtsenthebung eines amerikanischen Präsidenten in erster Linie eine rechtliche oder eine politische Frage sei. Sie ist natürlich beides und am politischen Teil ist auch nichts auszusetzen. Gemäß der US-Verfassung liegt es nicht an den Gerichten, sondern an der Politik zu beurteilen, ob sich der Präsident der im Gesetzestext als „high crimes and misdemeanors” bezeichneten Tatbestände schuldig gemacht hat und – von entscheidender Bedeutung – ob der oberste Amtsträger eine fortgesetzte Bedrohung der Republik darstellt.
BERLIN – Vor einem Jahr diskutierten Juristen und Experten, ob die Amtsenthebung eines amerikanischen Präsidenten in erster Linie eine rechtliche oder eine politische Frage sei. Sie ist natürlich beides und am politischen Teil ist auch nichts auszusetzen. Gemäß der US-Verfassung liegt es nicht an den Gerichten, sondern an der Politik zu beurteilen, ob sich der Präsident der im Gesetzestext als „high crimes and misdemeanors” bezeichneten Tatbestände schuldig gemacht hat und – von entscheidender Bedeutung – ob der oberste Amtsträger eine fortgesetzte Bedrohung der Republik darstellt.