factory worker welding Kike Calvo/UIG via Getty Images

Können Handelsabkommen den Arbeitnehmern nützen?

CAMBRIDGE, MASS. – Fürsprecher der Arbeitnehmer klagen seit langem, dass internationale Handelsabkommen durch die Agenden der Unternehmen bestimmt seien und den Interessen der arbeitenden Bevölkerung wenig Aufmerksamkeit schenken. Die Präambel des WTO-Vertrages erwähnt das Ziel der „Vollbeschäftigung“, aber anderweitig bleiben Arbeitsnormen außerhalb des Anwendungsbereichs des multilateralen Handelssystems. Die einzige Ausnahme ist eine Klausel, die ein Überbleibsel des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) aus dem Jahre 1947 (dem Vorläufer der WTO) ist und es den Regierungen erlaubt, Importe zu beschränken, die unter Einsatz der Arbeit von Strafgefangenen gefertigt wurden.

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