NEW YORK – Während die Vorwürfe, die die schwedische Justiz wegen eines Sexualverbrechens gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange erhebt in den internationalen Medien verbreitet werden, gibt es eine Gepflogenheit bei der Berichterstattung, die eine genauere Überprüfung verdient. Der Name Assange ist uns bekannt. Seine Anklägerinnen hingegen – die beiden schwedischen Frauen, die die Beschuldigungen gegen ihn vorgebracht haben – werden konsequent lediglich als „Frau A“ und „Frau W“ bezeichnet und auf Fotos unkenntlich gemacht.
NEW YORK – Während die Vorwürfe, die die schwedische Justiz wegen eines Sexualverbrechens gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange erhebt in den internationalen Medien verbreitet werden, gibt es eine Gepflogenheit bei der Berichterstattung, die eine genauere Überprüfung verdient. Der Name Assange ist uns bekannt. Seine Anklägerinnen hingegen – die beiden schwedischen Frauen, die die Beschuldigungen gegen ihn vorgebracht haben – werden konsequent lediglich als „Frau A“ und „Frau W“ bezeichnet und auf Fotos unkenntlich gemacht.