MÜNCHEN – Nachdem die Länder der Europäischen Union bereits zugestimmt haben, die Darlehenskapazität ihres Luxemburger Fonds (EFSF) zur Rettung notleidender Staaten zu verdoppeln, diskutieren sie jetzt über die Bedingungen, unter denen die Gelder dieses Fonds zur Verfügung gestellt werden. Die entscheidende Frage ist, bis zu welchem Grad sich die Gläubiger an Rettungsmaßen mit „Haircuts“, also Teilverlusten ihrer Forderungen, beteiligen müssen.
MÜNCHEN – Nachdem die Länder der Europäischen Union bereits zugestimmt haben, die Darlehenskapazität ihres Luxemburger Fonds (EFSF) zur Rettung notleidender Staaten zu verdoppeln, diskutieren sie jetzt über die Bedingungen, unter denen die Gelder dieses Fonds zur Verfügung gestellt werden. Die entscheidende Frage ist, bis zu welchem Grad sich die Gläubiger an Rettungsmaßen mit „Haircuts“, also Teilverlusten ihrer Forderungen, beteiligen müssen.