WIEN– Durch ihre Entscheidung, vorgezogene Neuwahlen durchzuführen, hat die britische Premierministerin Theresa May ihrer Konservativen Partei die absolute Mehrheit im Parlament weggenommen. Bleibt sie Premierministerin, wird sie auch noch den britischen Bürgern ihre politischen und wirtschaftlichen Rechte wegnehmen, die sie durch ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Union genießen. Aber Mays Gewohnheit, Menschen ihrer Rechte und Möglichkeiten zu berauben, ist nicht neu: Seit Jahren nimmt sie britischen Bürgern ihre Staatsbürgerschaft weg und nimmt dabei in Kauf, dass sie staatenlos werden.
Während ihres letzten Wahlkampfs versprach May, alle Menschenrechte zu ändern oder abzuschaffen, die dem Kampf gegen den Terrorismus „im Weg stehen“. Diese Drohung ist durchaus glaubwürdig: May selbst hatte eine führende Rolle dabei, Menschen ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen – normalerweise im Namen der nationalen Sicherheit, aber manchmal auch als Form symbolischer Bestrafung.
Menschen ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen, ist unmoralisch – und ineffektiv. Und es hat eine dunkle Geschichte: Im 20. Jahrhundert haben die totalitären Staaten dabei neue Rekorde aufgestellt: Allein in der Sowjetunion verloren damals 1,5 Millionen Menschen ihre Staatsbürgerschaft.
Diese Ausbürgerungswelle machte auch vor den demokratischen Staaten nicht halt. Wie der französische Wissenschaftler Patrick Weil zeigte, wurde durch Gesetze, die im frühen 20. Jahrhundert in der Vereinigten Staaten verabschiedet wurden, mindestens 140.000 Menschen ihre Staatsbürgerschaft aberkannt. Offiziell waren diese Gesetze gegen jene gerichtet, die sich die Staatszugehörigkeit illegal erschleichen wollten. In Wirklichkeit aber wurden sie auch dazu verwendet, loyales Verhalten gegenüber dem Staat zu erzwingen. 1909 war die Anarchistin und Feministin Emma Goldman die erste Amerikanerin, die aus politischen Gründen ausgebürgert wurde.
Vor dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust kümmerten sich nur wenig Menschen darum, dass Menschen durch Ausbürgerung staatenlos wurden und, wie es Hannah Arendt ausdrückte, „das Recht auf Rechte“ verloren. Nach 1945 aber wurden neue internationale Rechtsinstrumente eingeführt, um Staatenlosigkeit zu verhindern.
Durch eine Reihe wegweisender Entscheidungen hat es der Oberste Gerichtshof der USA der Regierung so gut wie unmöglich gemacht, US-Bürgern gegen ihren Willen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Wie der Oberste Richter Hugo Black 1967 erklärte: „In unserem Land sind die Menschen der Souverän, und die Regierung kann ihre Verbindung zu den Menschen nicht dadurch trennen, dass sie ihnen die Staatsbürgerschaft nimmt.“
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In den letzten Jahren haben die Rufe nach Ausbürgerung im Westen aber wieder zugenommen, da sie von vielen Politikern als legitime Maßnahme zur Terrorbekämpfung betrachtet wird. Beispielsweise hat der ehemalige französische Präsident François Hollande nach den Anschlägen vom November 2015 in Paris versucht, die Verfassung des Landes durch einen Zusatz zur Ausbürgerung zu ergänzen. Letztlich ist dies gescheitert, und sein Versuch wirkte eher spaltend als einigend.
Aber kein Land ging so weit dabei, den Entzug der Staatsbürgerschaft zu einer routinemäßigen Maßnahme zur Terrorbekämpfung zu machen, wie Großbritannien. Zwischen 2006 und 2015 wurde 53 britischen Bürgern ihre Staatsangehörigkeit entzogen, und mindestens zwei von ihnen kamen danach bei amerikanischen Drohnenangriffen ums Leben.
Die Schwelle für Ausbürgerung liegt in Großbritannien heute sehr niedrig. Nötig ist dafür lediglich die Überzeugung des Innenministeriums „dass eine solche Aberkennung dem öffentlichen Wohl zuträglich ist.“ Und seit 2014 kann das Innenministerium britischen Bürgern sogar dann ihre Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie dadurch zunächst staatenlos werden – und wenn „vernünftige Gründe“ für die Annahme bestehen, dass die Person eine andere Staatsbürgerschaft beantragen kann. Als May 2010 bis 2016 Innenministerin war, hat sie britischen Bürgern bevorzugt dann die Staatsbürgerschaft entzogen, wenn sie außer Landes waren. Dadurch hatten sie keine Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten.
In der Bevölkerung ist eine solche Ausbürgerungspolitik beliebt: Sogar Hollandes Vorschlag zur Verfassungsänderung wurde zeitweise von 80% der Franzosen unterstützt. Dies spiegelt zweifellos einen verbreiteten Impuls zur Bestrafung von Terrorverdächtigen wider. Viele glauben, jeder, der ein solches Verbrechen begeht, habe damit automatisch auch den Sozialvertrag gebrochen.
Aber genau dies ist der Grund, warum eine solche Maßnahme der Strafjustiz überlassen werden sollte, die einen fairen Prozess garantiert – wozu die Regierung, wenn sie sich nach vagen Kriterien richtet, nicht in der Lage ist. Jede Unterzeichnung internationaler Konventionen gegen Staatenlosigkeit muss die Ausbürgerung technisch gesehen auf diejenigen mit doppelter Staatsbürgerschaft begrenzen. Das Problem dabei ist aber, dass solche Bürger dadurch diskriminiert werden.
Die Ausbürgerung „gescheiterter Bürger“, die terroristische Anschläge verübt haben, ist auch als symbolische Geste unpassend. Wie der österreichische Politikwissenschaftler Rainer Bauböck gezeigt hat, wäre beispielsweise eine posthume Ausbürgerung Hitlers durch Deutschland oder Österreich eine völlig perverse Maßnahme.
Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist auch unpraktisch: Statt Verantwortung für ihre Bürger zu übernehmen und sie für ihre Verbrechen zu bestrafen, schieben Länder wie Großbritannien potenziell gefährliche Personen in den Verantwortungsbereich anderer Staaten ab. Und wenn jemand mehrere Pässe von Ländern mit Ausbürgerungsgesetzen hat, könnte dadurch ein Wettlauf verursacht werden, in dem, wie sich Audrey Macklin von der Universität von Toronto ausdrückt, „der Bürger zum Verlierer“ durchgereicht wird.
Dies bedeutet nicht, dass Länder zur Terrorabwehr niemals die Rechte ihrer Bürger beschränken dürfen. Dabei sind aber andere Maßnahmen wie der Einzug des Passes viel effektiver als eine Ausbürgerung. Letztere mag zwar emotional befriedigender sein, aber ein solches „sicherheitsbezogenes Theater“, wie es Peter Spiro von der Temple Law School nannte, kostet einen hohen Preis. Durch die Aberkennung der Staatsbürgerschaft wird prinzipiell das Prinzip der Bürgerschaft untergraben, da diese dabei nicht als grundlegendes „Recht auf Rechte“ betrachtet wird, sondern als ein Privileg, das ohne angemessenes Verfahren entzogen werden kann.
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For decades, an efficiency-centered “economic style” has dominated public policy, overriding the concerns for fairness that animated the New Deal and Lyndon B. Johnson’s Great Society. Now, Americans must brace for economic governance that delivers neither efficiency nor fairness, only chaos.
highlights the high cost of the single-minded focus on efficiency that has come to dominate the discipline.
While some observers doubt that US President-elect Donald Trump poses a grave threat to US democracy, others are bracing themselves for the destruction of the country’s constitutional order. With Trump’s inauguration just around the corner, we asked PS commentators how vulnerable US institutions really are.
WIEN– Durch ihre Entscheidung, vorgezogene Neuwahlen durchzuführen, hat die britische Premierministerin Theresa May ihrer Konservativen Partei die absolute Mehrheit im Parlament weggenommen. Bleibt sie Premierministerin, wird sie auch noch den britischen Bürgern ihre politischen und wirtschaftlichen Rechte wegnehmen, die sie durch ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Union genießen. Aber Mays Gewohnheit, Menschen ihrer Rechte und Möglichkeiten zu berauben, ist nicht neu: Seit Jahren nimmt sie britischen Bürgern ihre Staatsbürgerschaft weg und nimmt dabei in Kauf, dass sie staatenlos werden.
Während ihres letzten Wahlkampfs versprach May, alle Menschenrechte zu ändern oder abzuschaffen, die dem Kampf gegen den Terrorismus „im Weg stehen“. Diese Drohung ist durchaus glaubwürdig: May selbst hatte eine führende Rolle dabei, Menschen ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen – normalerweise im Namen der nationalen Sicherheit, aber manchmal auch als Form symbolischer Bestrafung.
Menschen ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen, ist unmoralisch – und ineffektiv. Und es hat eine dunkle Geschichte: Im 20. Jahrhundert haben die totalitären Staaten dabei neue Rekorde aufgestellt: Allein in der Sowjetunion verloren damals 1,5 Millionen Menschen ihre Staatsbürgerschaft.
Diese Ausbürgerungswelle machte auch vor den demokratischen Staaten nicht halt. Wie der französische Wissenschaftler Patrick Weil zeigte, wurde durch Gesetze, die im frühen 20. Jahrhundert in der Vereinigten Staaten verabschiedet wurden, mindestens 140.000 Menschen ihre Staatsbürgerschaft aberkannt. Offiziell waren diese Gesetze gegen jene gerichtet, die sich die Staatszugehörigkeit illegal erschleichen wollten. In Wirklichkeit aber wurden sie auch dazu verwendet, loyales Verhalten gegenüber dem Staat zu erzwingen. 1909 war die Anarchistin und Feministin Emma Goldman die erste Amerikanerin, die aus politischen Gründen ausgebürgert wurde.
Vor dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust kümmerten sich nur wenig Menschen darum, dass Menschen durch Ausbürgerung staatenlos wurden und, wie es Hannah Arendt ausdrückte, „das Recht auf Rechte“ verloren. Nach 1945 aber wurden neue internationale Rechtsinstrumente eingeführt, um Staatenlosigkeit zu verhindern.
Durch eine Reihe wegweisender Entscheidungen hat es der Oberste Gerichtshof der USA der Regierung so gut wie unmöglich gemacht, US-Bürgern gegen ihren Willen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Wie der Oberste Richter Hugo Black 1967 erklärte: „In unserem Land sind die Menschen der Souverän, und die Regierung kann ihre Verbindung zu den Menschen nicht dadurch trennen, dass sie ihnen die Staatsbürgerschaft nimmt.“
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Aber kein Land ging so weit dabei, den Entzug der Staatsbürgerschaft zu einer routinemäßigen Maßnahme zur Terrorbekämpfung zu machen, wie Großbritannien. Zwischen 2006 und 2015 wurde 53 britischen Bürgern ihre Staatsangehörigkeit entzogen, und mindestens zwei von ihnen kamen danach bei amerikanischen Drohnenangriffen ums Leben.
Die Schwelle für Ausbürgerung liegt in Großbritannien heute sehr niedrig. Nötig ist dafür lediglich die Überzeugung des Innenministeriums „dass eine solche Aberkennung dem öffentlichen Wohl zuträglich ist.“ Und seit 2014 kann das Innenministerium britischen Bürgern sogar dann ihre Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie dadurch zunächst staatenlos werden – und wenn „vernünftige Gründe“ für die Annahme bestehen, dass die Person eine andere Staatsbürgerschaft beantragen kann. Als May 2010 bis 2016 Innenministerin war, hat sie britischen Bürgern bevorzugt dann die Staatsbürgerschaft entzogen, wenn sie außer Landes waren. Dadurch hatten sie keine Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten.
In der Bevölkerung ist eine solche Ausbürgerungspolitik beliebt: Sogar Hollandes Vorschlag zur Verfassungsänderung wurde zeitweise von 80% der Franzosen unterstützt. Dies spiegelt zweifellos einen verbreiteten Impuls zur Bestrafung von Terrorverdächtigen wider. Viele glauben, jeder, der ein solches Verbrechen begeht, habe damit automatisch auch den Sozialvertrag gebrochen.
Aber genau dies ist der Grund, warum eine solche Maßnahme der Strafjustiz überlassen werden sollte, die einen fairen Prozess garantiert – wozu die Regierung, wenn sie sich nach vagen Kriterien richtet, nicht in der Lage ist. Jede Unterzeichnung internationaler Konventionen gegen Staatenlosigkeit muss die Ausbürgerung technisch gesehen auf diejenigen mit doppelter Staatsbürgerschaft begrenzen. Das Problem dabei ist aber, dass solche Bürger dadurch diskriminiert werden.
Die Ausbürgerung „gescheiterter Bürger“, die terroristische Anschläge verübt haben, ist auch als symbolische Geste unpassend. Wie der österreichische Politikwissenschaftler Rainer Bauböck gezeigt hat, wäre beispielsweise eine posthume Ausbürgerung Hitlers durch Deutschland oder Österreich eine völlig perverse Maßnahme.
Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft ist auch unpraktisch: Statt Verantwortung für ihre Bürger zu übernehmen und sie für ihre Verbrechen zu bestrafen, schieben Länder wie Großbritannien potenziell gefährliche Personen in den Verantwortungsbereich anderer Staaten ab. Und wenn jemand mehrere Pässe von Ländern mit Ausbürgerungsgesetzen hat, könnte dadurch ein Wettlauf verursacht werden, in dem, wie sich Audrey Macklin von der Universität von Toronto ausdrückt, „der Bürger zum Verlierer“ durchgereicht wird.
Dies bedeutet nicht, dass Länder zur Terrorabwehr niemals die Rechte ihrer Bürger beschränken dürfen. Dabei sind aber andere Maßnahmen wie der Einzug des Passes viel effektiver als eine Ausbürgerung. Letztere mag zwar emotional befriedigender sein, aber ein solches „sicherheitsbezogenes Theater“, wie es Peter Spiro von der Temple Law School nannte, kostet einen hohen Preis. Durch die Aberkennung der Staatsbürgerschaft wird prinzipiell das Prinzip der Bürgerschaft untergraben, da diese dabei nicht als grundlegendes „Recht auf Rechte“ betrachtet wird, sondern als ein Privileg, das ohne angemessenes Verfahren entzogen werden kann.
Trotz ihres aggressiven Kampfes gegen den Terrorismus haben sich die USA, Frankreich und Deutschland bis jetzt an das Diktum des ehemaligen Obersten Richters Warren Burger gehalten, dass die „Staatsbürgerschaft keine Lizenz ist, die bei Fehlverhalten ungültig wird“. Und obwohl US-Präsident Donald Trump für diejenigen, die die amerikanische Flagge verbrennen, „Konsequenzen – vielleicht den Verlust der Staatsbürgerschaft oder ein Jahr im Gefängnis!“ gefordert hat, ist es unwahrscheinlich, dass er damit durchkommt.
Aber wenn May und die britische Regierung weiterhin ihre autoritäre Linie verfolgen, kann Trump immerhin bewundernd zu ihnen aufblicken.
Aus dem Englischen von Harald Eckhoff