Der 1. Mai 2006 ist ein wichtiges Datum für Europa, denn spätestens dann muss die EU-Freizügigkeitsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Die meisten Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, haben ihre Einwanderungsgesetze bereits entsprechend angepasst oder zugesagt, dies vor Ablauf der Frist noch zu tun. Nur Belgien, Italien, Finnland und Luxemburg sind im Verzug. Während die Vorschriften der EU-Freizügigkeitsrichtlinie im Hinblick auf die Zuwanderung von abhängig Beschäftigten und Selbständigen kaum vom früheren Rechtsstand abweichen, wurden die Rechte auf Zuwanderung und auf Zugang zu den Sozialleistungen für die nicht-erwerbstätigen EU-Bürger deutlich ausgeweitet. Nach einer fünfjährigen Wartefrist, während derer man sich selbst versorgen muss, ist die Immigration in den Wohlfahrtsstaat nun erlaubt.
Der 1. Mai 2006 ist ein wichtiges Datum für Europa, denn spätestens dann muss die EU-Freizügigkeitsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Die meisten Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, haben ihre Einwanderungsgesetze bereits entsprechend angepasst oder zugesagt, dies vor Ablauf der Frist noch zu tun. Nur Belgien, Italien, Finnland und Luxemburg sind im Verzug. Während die Vorschriften der EU-Freizügigkeitsrichtlinie im Hinblick auf die Zuwanderung von abhängig Beschäftigten und Selbständigen kaum vom früheren Rechtsstand abweichen, wurden die Rechte auf Zuwanderung und auf Zugang zu den Sozialleistungen für die nicht-erwerbstätigen EU-Bürger deutlich ausgeweitet. Nach einer fünfjährigen Wartefrist, während derer man sich selbst versorgen muss, ist die Immigration in den Wohlfahrtsstaat nun erlaubt.