Am 18. Juni setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen wichtigen Schritt in Richtung der Beseitigung jener künstlichen Trennlinie zwischen Freiheit von Furcht und Freiheit von Not, die das Menschenrechtssystem seit seinen Anfängen charakterisierte. Mit dem grünen Licht für das Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Jahr 1966 etablierte der Menschenrechtsrat einen wichtigen Mechanismus zur Aufdeckung von Missbräuchen, die typischerweise mit Armut, Diskriminierung, und Missachtung in Zusammenhang stehen und die von den Opfern häufig schweigend und hilflos hingenommen werden müssen.
Am 18. Juni setzte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen wichtigen Schritt in Richtung der Beseitigung jener künstlichen Trennlinie zwischen Freiheit von Furcht und Freiheit von Not, die das Menschenrechtssystem seit seinen Anfängen charakterisierte. Mit dem grünen Licht für das Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Jahr 1966 etablierte der Menschenrechtsrat einen wichtigen Mechanismus zur Aufdeckung von Missbräuchen, die typischerweise mit Armut, Diskriminierung, und Missachtung in Zusammenhang stehen und die von den Opfern häufig schweigend und hilflos hingenommen werden müssen.