Eine der beherrschenden und scheinbar selbstverständlichen Annahmen der Entwicklungsökonomie lautet, dass für dauerhafte Investitionen und Wachstum Rechtsgrundsätze notwendig sind. Nach dieser Auffassung ist ohne unpersönliche, allgemeine Normen und ihre Durchsetzung durch unabhängige Justizbehörden, wenn überhaupt, nur wenig Entwicklung möglich, weil die Risiken für Arbeitskräfte und Kapital – z. B. Korruption, Willkür und starre Traditionen – zu hoch wären. Trifft diese herkömmliche Überzeugung jedoch immer zu?
Eine der beherrschenden und scheinbar selbstverständlichen Annahmen der Entwicklungsökonomie lautet, dass für dauerhafte Investitionen und Wachstum Rechtsgrundsätze notwendig sind. Nach dieser Auffassung ist ohne unpersönliche, allgemeine Normen und ihre Durchsetzung durch unabhängige Justizbehörden, wenn überhaupt, nur wenig Entwicklung möglich, weil die Risiken für Arbeitskräfte und Kapital – z. B. Korruption, Willkür und starre Traditionen – zu hoch wären. Trifft diese herkömmliche Überzeugung jedoch immer zu?