Als der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Jahr 1977 den Bundesstaaten die Wiedereinführung der Todesstrafe erlaubte — die er zuvor als nicht verfassungskonform erkannt hatte — forderte er die Einhaltung strenger Verfahrensbestimmungen. Seit damals verfolgt der Gerichtshof jedoch einen weitgehend legeren Ansatz in der Handhabung der Todesstrafe. Die Ablehnung von Beschwerden, die sich auf wohlbegründete Verdachtsmomente rassischer und sozialer Voreingenommenheit, unzulängliche Verteidigung, Vorenthaltung des Rechts auf konsularische Betreuung und Geistesschwäche des Angeklagten stützen, zeugt nicht gerade von der Einhaltung strenger Bestimmungen.
https://prosyn.org/YRy6F0bde