NEW YORK – In gewisser Weise ist der Aufruhr überraschend, den die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ausgelöst hat, einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir zu erlassen – wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur. Schließlich verfügt das Gericht über keine eigene Möglichkeit, irgendjemanden im Sudan zu verhaften, insbesondere wenn es sich um ein Staatsoberhaupt handelt, das die bewaffneten Streitkräfte des Landes befehligt. Auch gibt es keine Aussicht darauf, dass jemand anders im Sudan einschreitet, um eine Verhaftung durchzuführen. Während der Chefankläger des IStGH, Luis Moreno-Ocampo, sich zuversichtlich zeigt, dass Baschir zur Rechenschaft gezogen werden wird, ist unklar, wie dies geschehen soll. Es ist aber möglich.
NEW YORK – In gewisser Weise ist der Aufruhr überraschend, den die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ausgelöst hat, einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir zu erlassen – wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur. Schließlich verfügt das Gericht über keine eigene Möglichkeit, irgendjemanden im Sudan zu verhaften, insbesondere wenn es sich um ein Staatsoberhaupt handelt, das die bewaffneten Streitkräfte des Landes befehligt. Auch gibt es keine Aussicht darauf, dass jemand anders im Sudan einschreitet, um eine Verhaftung durchzuführen. Während der Chefankläger des IStGH, Luis Moreno-Ocampo, sich zuversichtlich zeigt, dass Baschir zur Rechenschaft gezogen werden wird, ist unklar, wie dies geschehen soll. Es ist aber möglich.