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Abschöpfung von Gewinnen von Energieunternehmen

MÜNCHEN/KÖLN – Die Energiekrise und der Anstieg der Energiepreise haben zu einer Debatte über die Abschöpfung von Gewinnen von Energieunternehmen geführt. Das betrifft Unternehmen, die Kohle, Gas oder Öl fördern, im Fokus stehen derzeit allerdings die Stromproduzenten. Da der hohe Gaspreis die Strompreise in die Höhe treibt, können bei Anbietern, die andere Brennstoffe oder Kraftwerkstechnologien einsetzen, extrem hohe Gewinne entstehen. Angesichts der außergewöhnlich hohen Belastung der Konsumenten mehren sich politische Forderungen, die „Zufallsgewinne“ der Anbieter abzuschöpfen. Gegen derartige Sondersteuern gibt es grundsätzliche Einwände, die sich auf Aspekte der Steuersystematik und des Vertrauens in geltende Besteuerungsregeln beziehen. Angesichts des Ausmaßes der Energiepreissteigerungen will die Politik jedoch an der Gewinnabschöpfung festhalten, ganz so, wie sie in der Krise andere Unternehmen vor Zufallsverlusten schützen möchte. Das ist verständlich. Aber falls man diesen Weg geht, sind erhebliche Umsetzungsprobleme zu beachten. Sie müssen gelöst werden, weil andernfalls eine Verschärfung der Energieverknappung droht.

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