CHICAGO – Das Amtsenthebungsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump im US-Senat hat erst begonnen, doch schon jetzt herrscht eine Menge Verwirrung über grundlegende Fragen. Trumps Anwälte argumentieren, dass der Senat zu diesem Verfahren gar nicht berechtigt sei. In der Verfassung heißt es: „Der Präsident [wird seines] Amtes enthoben, wenn [er] wegen Verrats, Bestechung oder anderer Verbrechen und Vergehen unter Amtsanklage gestellt und für schuldig befunden worden [ist].“ Trump, so seine Anwälte, könne keines Amtes enthoben werden, das er nicht länger innehat.
CHICAGO – Das Amtsenthebungsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump im US-Senat hat erst begonnen, doch schon jetzt herrscht eine Menge Verwirrung über grundlegende Fragen. Trumps Anwälte argumentieren, dass der Senat zu diesem Verfahren gar nicht berechtigt sei. In der Verfassung heißt es: „Der Präsident [wird seines] Amtes enthoben, wenn [er] wegen Verrats, Bestechung oder anderer Verbrechen und Vergehen unter Amtsanklage gestellt und für schuldig befunden worden [ist].“ Trump, so seine Anwälte, könne keines Amtes enthoben werden, das er nicht länger innehat.