WASHINGTON, D.C.: Wenn die Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes in diesem Monat in Kampala, Uganda, zu einer Konferenz zur Überprüfung der Arbeit des IStGH zusammenkommen, wird einer der Tagesordnungspunkte der Frage gewidmet sein, ob man das Statut des Gerichts anpassen soll, um diesem zu gestatten, die Zuständigkeit über das Verbrechen des Angriffskrieges auszuüben. Dieses Thema wurde bei der Verabschiedung des IStGH-Statuts 1998 zurückgestellt. Aufgrund meiner Erfahrung als internationaler Ankläger bin ich – als nachdrücklicher Befürworter des IStGH – der Ansicht, es wäre ein schwerer Fehler, die Zuständigkeit des Gerichts zum gegenwärtigen Zeitpunkt um das Verbrechen des Angriffskrieges zu erweitern. Die Frage sollte erneut vertagt werden.
WASHINGTON, D.C.: Wenn die Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes in diesem Monat in Kampala, Uganda, zu einer Konferenz zur Überprüfung der Arbeit des IStGH zusammenkommen, wird einer der Tagesordnungspunkte der Frage gewidmet sein, ob man das Statut des Gerichts anpassen soll, um diesem zu gestatten, die Zuständigkeit über das Verbrechen des Angriffskrieges auszuüben. Dieses Thema wurde bei der Verabschiedung des IStGH-Statuts 1998 zurückgestellt. Aufgrund meiner Erfahrung als internationaler Ankläger bin ich – als nachdrücklicher Befürworter des IStGH – der Ansicht, es wäre ein schwerer Fehler, die Zuständigkeit des Gerichts zum gegenwärtigen Zeitpunkt um das Verbrechen des Angriffskrieges zu erweitern. Die Frage sollte erneut vertagt werden.