BERLIN – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat gegen die Zusage der Europäischen Zentralbank entschieden, potenziell unbegrenzt Staatsanleihen notleidender Länder der Eurozone aufzukaufen und überdies den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, seine Entscheidung zu bestätigen. Bis es dazu kommt ist das Anleihenkaufprogramm „Outright Monetary Transactions” (OMT) praktisch tot und somit auch die Möglichkeit der EZB geschwächt, die Finanzmärkte wirksam und glaubwürdig zu unterstützen. Dies zu einer Zeit, da die europäischen Regierungen weiterhin nicht bereit sind, in die Bresche zu springen.
BERLIN – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat gegen die Zusage der Europäischen Zentralbank entschieden, potenziell unbegrenzt Staatsanleihen notleidender Länder der Eurozone aufzukaufen und überdies den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, seine Entscheidung zu bestätigen. Bis es dazu kommt ist das Anleihenkaufprogramm „Outright Monetary Transactions” (OMT) praktisch tot und somit auch die Möglichkeit der EZB geschwächt, die Finanzmärkte wirksam und glaubwürdig zu unterstützen. Dies zu einer Zeit, da die europäischen Regierungen weiterhin nicht bereit sind, in die Bresche zu springen.