Gegen die amerikanischen Soldaten, die unmittelbar für die grauenvollen Erniedrigungen, denen irakische Gefangene in Abu Ghraib ausgesetzt wurden, verantwortlich sind, wurden inzwischen Kriegsgerichtsverfahren eingeleitet. Die US-Armee wird dabei zu belegen suchen, dass die Angeklagten schuldig sind und damit zugleich - als logische Schlussfolgerung -, dass die Armee selbst, die die Strafverfolgung betreibt, nicht schuldig ist. Dies ist das zweischneidige Schwert jedes strafrechtlichen Verfahrens: Wer anklagt, beansprucht die moralische Autorität, Anklage zu erheben. Ob diese im Irak gegeben ist, ist allerdings genau die Frage.
Gegen die amerikanischen Soldaten, die unmittelbar für die grauenvollen Erniedrigungen, denen irakische Gefangene in Abu Ghraib ausgesetzt wurden, verantwortlich sind, wurden inzwischen Kriegsgerichtsverfahren eingeleitet. Die US-Armee wird dabei zu belegen suchen, dass die Angeklagten schuldig sind und damit zugleich - als logische Schlussfolgerung -, dass die Armee selbst, die die Strafverfolgung betreibt, nicht schuldig ist. Dies ist das zweischneidige Schwert jedes strafrechtlichen Verfahrens: Wer anklagt, beansprucht die moralische Autorität, Anklage zu erheben. Ob diese im Irak gegeben ist, ist allerdings genau die Frage.