BERKELEY – Eine jüngste Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat ein tiefes Zerwürfnis in der Eurozone aufgeworfen. In drei Monaten wird es der Bundesbank verboten sein, sich am Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen (PSPP) zu beteiligen, sofern das BVerfG nicht eine zufriedenstellende Erklärung dafür erhält, dass die Anleihekäufe der EZB eine „verhältnismäßige“ Maßnahme zur Wahrung der Preisstabilität darstellen.
BERKELEY – Eine jüngste Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat ein tiefes Zerwürfnis in der Eurozone aufgeworfen. In drei Monaten wird es der Bundesbank verboten sein, sich am Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen (PSPP) zu beteiligen, sofern das BVerfG nicht eine zufriedenstellende Erklärung dafür erhält, dass die Anleihekäufe der EZB eine „verhältnismäßige“ Maßnahme zur Wahrung der Preisstabilität darstellen.