PARIS – Ich begann mit dem Schreiben dieser Kolumne kurz nach einem bemerkenswerten Jahrestag. Am 3. Oktober 1990 trat eine erstaunliche Entscheidung in Kraft, die knapp einen Monat zuvor gefällt worden war. Am 23. Oktober stimmte die ostdeutsche Volkskammer für den Beitritt der ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des westdeutschen Grundgesetzes. Dies war laut Artikel 23 des westdeutschen Grundgesetzes zulässig, doch waren weder die westdeutsche Regierung noch das westdeutsche Parlament zu Rate gezogen worden!
PARIS – Ich begann mit dem Schreiben dieser Kolumne kurz nach einem bemerkenswerten Jahrestag. Am 3. Oktober 1990 trat eine erstaunliche Entscheidung in Kraft, die knapp einen Monat zuvor gefällt worden war. Am 23. Oktober stimmte die ostdeutsche Volkskammer für den Beitritt der ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des westdeutschen Grundgesetzes. Dies war laut Artikel 23 des westdeutschen Grundgesetzes zulässig, doch waren weder die westdeutsche Regierung noch das westdeutsche Parlament zu Rate gezogen worden!