WASHINGTON, DC – Am 5. Mail urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass Regierung und Parlament gegen die Verfassung verstoßen hätten, da sie die Europäische Zentralbank und insbesondere ihr Programm zum Ankauf von Staatsanleihen (PSPP) nicht ordnungsgemäß überprüft hätten. Die Entscheidung war so verquast wie es klingt – von hinten durch die Brust ins Auge. Und das ist das Problem.
WASHINGTON, DC – Am 5. Mail urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass Regierung und Parlament gegen die Verfassung verstoßen hätten, da sie die Europäische Zentralbank und insbesondere ihr Programm zum Ankauf von Staatsanleihen (PSPP) nicht ordnungsgemäß überprüft hätten. Die Entscheidung war so verquast wie es klingt – von hinten durch die Brust ins Auge. Und das ist das Problem.