NEW YORK – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat gerade einen Prozess in Gang gesetzt, der in der Auflösung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion münden könnte. Das Gericht hat entschieden, dass sich die Bundesbank nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten nicht mehr am Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Program ‒ PSPP) der Eurozone beteiligen darf, es sei denn, die Europäische Zentralbank weist nach, dass die mit dem PSPP angestrebten Ziele „nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“.
NEW YORK – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat gerade einen Prozess in Gang gesetzt, der in der Auflösung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion münden könnte. Das Gericht hat entschieden, dass sich die Bundesbank nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten nicht mehr am Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Program ‒ PSPP) der Eurozone beteiligen darf, es sei denn, die Europäische Zentralbank weist nach, dass die mit dem PSPP angestrebten Ziele „nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“.