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Ein Umdenken beim EU-Haushaltsrahmen

MAILAND – Kurz nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 aktivierte die Europäische Union die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und setzte damit die EU-Beschränkungen für Haushaltsdefizite und Staatsverschuldung der Mitgliedstaaten aus. Die Klausel sieht für die Zeit nach der Krise eine nahezu automatische Rückkehr zu den Regeln des Stabilitätspaktes vor, doch sollten die EU-Politiker einen anderen Kurs abstecken.

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