Jetzt Einspruch gegen die Wettbewerbspolitik der Kommission erheben

Im Dezember letzten Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch mit Reformvorschlägen zu den EU-Bestimmungen über Firmenzusammenschlüsse. Bis 31. März besteht noch die Möglichkeit in Brüssel Einwände und Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen vorzubringen. Danach wird die Kommission neue Bestimmungen zur Fusionskontrolle ausarbeiten. Die momentan gültigen Bestimmungen aus dem Jahre 1990 werden damit abgelöst. Da diese neuen Bestimmungen zur Fusionskontrolle den Charakter einer Verordnung und nicht den einer Direktive haben, werden sie auch unverzüglich in Kraft treten (wahrscheinlich noch vor diesem Sommer). Auch eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente ist nicht notwendig.

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